Ihr Partner für Vermessung und Dienstleistungen im Vermessungsbereich
Vermessungsbüro Bachmann
Über uns
Das Vermessungsbüro Bachmann existiert in seiner jetzigen Form seit 1990. Gegründet wurde es von Dipl. – Ing. (FH) Jürgen Bachmann, der seit 1995 als öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) in Thüringen tätig ist. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Mühlhausen/Thüringen (Unstrut-Hainich-Kreis) und verfügt über modern ausgestattete technische Ausrüstungen und Büroräume.
Das Vermessungsbüro ist ein Einzelunternehmen (Freiberufler), welches allein vom Inhaber geführt und vertreten wird.
Qualitätsmanagement
Alle vermessungstechnischen Aufgaben sollen fehlerfrei und den zeitlichen Vorgaben entsprechend bearbeitet werden.
Für die Gewährleistung der erforderlichen Qualität wird im Vermessungsbüro entsprechend des „Qualitätshandbuches für ein Qualitätssicherungssystem im Vermessungswesen“ des Deutschen Vereins für Vermessung gearbeitet. Weitere Grundlagen stellen rechtliche und technische Vorschriften und innerbetriebliche Verfahrensanweisungen dar.
Qualitätskontrolle
Die Qualitätskontrolle erfolgt über ein mehrstufiges Prüfverfahren, dessen Ergebnisse projektbezogen dokumentiert werden. Zur Kontrolle der Einhaltung erforderlicher Prüfungen wird ein umfangreiches Auftragsbearbeitungsprogramm eingesetzt, das die Wahrnehmung aller projekttypischen Prüfungen gewährleistet. Während der Ausführung der übertragenen Aufgaben findet eine örtliche Überprüfung auf veränderte Bedingungen statt. Auftretende Veränderungen werden in Abstimmung mit dem Auftraggeber, unter Beachtung gesetzlicher Vorschriften und Rahmenbedingungen, zeitnah angepasst. Zusätzlich nehmen alle verantwortlichen Mitarbeiter an den im regelmäßigen Turnus stattfindenden Schulungs- und Beratungsmaßnahmen teil, welche der Herausbildung einheitlicher Vorgehensweisen, der Vermittlung neuer Technologien und der verwaltungsrechtlichen sowie fachlichen Weiterbildung dienen.
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Der ÖbVI (Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur) ist Träger eines öffentlichen Amtes zur Erfüllung von Aufgaben auf dem Gebiet des öffentlichen/amtlichen Vermessungswesens. Die ÖbVi sind wie Vermessungs- und Katasterbehörden befugt, hoheitliche Vermessungen im Liegenschaftskataster durchzuführen. Sie stehen unter Aufsicht des Staates. Wie die Notare führen sie das Landessiegel.
Objektive Beratung
Die öffentliche Bestellung gewährleistet dem Kunden eine objektive Beratung bei der Lösung grundstücksrelevanter Probleme. Die ÖbVI sind an die staatliche Kostenordnung gebunden und unterliegen daher ausschließlich dem Leistungswettbewerb. Die Vermessung, Planung, Beratung und Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke gehören zu den Dienstleistungen der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure. Sie sind weiterhin als Gutachter und Sachverständige tätig und können Sachverhalte an Grund und Boden beurkunden bzw. beglaubigen.
Kompetenzen
- Zerlegungsvermessungen (Zerlegung vorhandener Flurstücke in verschiedene Neue für die Abwicklung von Rechtsgeschäften wie z.B. Verkauf, Schenkung, Beleihung etc.)
- Grenzfeststellungen (Feststellung und Ermittlung alter Flurstücksgrenzen und deren Übertragung und Kenntlichmachung in die Örtlichkeit)
- Katastermäßige Gebäudeeinmessungen
- Vermessungen langestreckter Anlagen z.B. Straßenschlussvermessungen
- Amtlicher Lageplan
- Grenzanzeige
- komplexe Arbeiten im Zusammenhang mit dem Bau von Windparks
- Industrievermessung (Einrichtung von Maschinen und Anlagen)
- Massenermittlung
- Bauvermessung: Absteckung, Fassadenvermessung, Digitales Geländemodell, Projektbetreuung, Beweissicherung
- Erstellen von Längs- und Querprofilen für wasserwirtschaftliche Anlagen
- Erstellung von Bestandsplänen, z.B. für Versorgungsleitungen wie Strom, Gas, Wasser und Abwasser
- Umsetzen von analogen in digitale Daten
- Leitungseinmessungen: Kanaldatenerfassung, Trassierung von Leitungen, Leitungs- und Kanalkataster
- Gebäudeinnenmessung
- Deformationsmessung
- Befliegung und Laserscanning mit Kooperationspartnern
- Mietflächenermittlung
- GPS-Vermessung
- umfassende Beratungsleistungen
Bodenordnung dient der effektiven Regelung schwieriger Grundstücksstrukturen hin zu optimalen Grundstücken mit den Möglichkeiten der:
- Vereinfachte Umlegung
- Umstellung von analogen Plänen aller Art in digitale Bestände
- Erstellen von thematischen Karten und Verknüpfungen
- Luftbildpläne
- Bildmontage
- Vorbereitung digitaler Pläne für Geoinformationssysteme
- Erstellung von Präsentationen
Geographische Informationssysteme (GIS) oder Räumliche Informationssysteme (RIS) sind Informationssysteme zur Erfassung, Bearbeitung, Organisation, Analyse und Präsentation räumlicher Daten. Geoinformationssysteme umfassen die dazu benötigte Hardware, Software, Daten und Anwendungen.
Wir beraten und unterstützen Sie beim Aufbau und Betreiben von Geoinformationssystemen.
- Architekturphotogrammetrie
- Erstellen von Fassadenplänen
- Bauhistorische Dokumentationen
- Beratung in Fragen des Planungs-, Bau- und Grundstücksrechtes
- Mitwirken bei der Landesvermessung
- Sachverständigentätigkeit vor Gericht
- Grundbuchrecherchen
- Grunderwerbs- und Bauerlaubnisverhandlungen für externe Auftraggeber
- Universeller Datenaustausch mit Auftraggebern und Behörden
- Vermessungs- und Koordinierungsaufgaben
- Informationsverarbeitung
- Regelung und Sicherung von Leitungsrechten
- Vertrieb von amtlichen Flurkartenauszügen
- komplexe Arbeiten im Zusammenhang mit dem Bau von Windparks